簡易保険

かんいほけん einfache Lebensversicherung (staatlich garantierte Lebensversicherung nach dem Gesetz über einfache Lebensversicherungen von 1949; bis 2007 unter Verwaltung der Lebensversicherungsbehörde am Postministerium; konnte an den Postämtern ohne vorherige Gesundheitsuntersuchung abgeschlossen werden; nach der Postprivatisierung wurden die bestehenden Versicherungsverträge in einer Selbstverwaltungskörperschaft weitergeführt)

Zerlegung

Jedes Zeichen verweist auf seinen vollständigen Eintrag: Ursprungsgeschichte, Strichreihenfolge und Lesungen.